Konzeption und Beratung bei (Asbest-) ASI-Arbeiten
Konzeption und Planung von Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Materialien aller Art und künstlichen Mineralfasern (KMF)
Erstellung eines Schadstoffkatasters
Erstellung eines Rückbaukonzeptes
Umwelt-Bauüberwachung und Aufsichtsführung am Baustellenort bei Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten gemäß TRGS 519 Anlage 3
Festlegung der Schutzmaßnahmen und Gesundheitsschutz bei der Sanierung asbesthaltiger Materialien und künstlichen Mineralfasern (KMF)
Gefährdungsanalyse, Vermeidung von Haftungs- und Umweltrisiken
Hinweis: um Gesundheitsgefahren zu vermeiden, unterstellt der Gesetzgeber mit der neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), dass alle vor dem Asbestverbot von 1993 erbauten Gebäude asbesthaltige Materialien enthalten könnten. Wer ASI-Arbeiten an Bauwerken vornehmen möchte, muss im Vorfeld der Arbeiten Informationen einholen, ob tatsächlich asbesthaltiges Material verbaut wurde (Erkundungsgebot).
Verwertung oder Entsorgung
Zertifizierte Beprobung von Haufwerken, Altlasten und Baustoffen gemäß LAGA PN 98
Gebäudeschadstofferkundung durch repräsentative Beprobung
Beauftragung laborchemischer Analysen in akkreditierten Partnerlaboren
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Ziele dieser initiative vom 01.08.2023: Erhöhung der Recyclingquote von Bodenaushub
Deklaration (Einordnung) laborchemischer Ergebnisse gemäß LAGA, EBV und DepV
Hinweis: Behörden und Aufsichtsämter fordern immer häufiger auch die entsprechende Fachkunde für die Beprobung fester mineralischer Abfälle.
Stellung eines externen betrieblichen Abfallbeauftragten
Beratung der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten Verpflichteten Betriebe und deren Betriebsangehörigen gemäß KrWG und AbfBeauftrV
Überwachung und Einstufung der anfallenden Abfälle und Altlasten (Bodenaushub, Bauschutt, Asphalt etc.) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Überwachung von Abfällen von der Entstehung bis zu ihrer Verwertung oder Entsorgung
Kontrolle der Einhaltung einschlägiger Rechtsverordnungen, elektronische Nachweisführung, gefährliche Abfallarten etc.
Erstellung maßgeschneiderter Entsorgungskonzepte und Bilanzen für alle anfallenden Abfallarten inkl. Sonderabfälle im Betrieb und/oder am Baustellenort
Hinweis: Betriebe, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen, können gemäß § 69 KrWG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belangt werden.
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